Reisebedingungen

Liebe Teilnehmer/ -innen, liebe Erziehungsberechtigte!
Mit unserem Freizeitangebot möchten wir uns von kommerziellen Reiseveranstaltern abgrenzen. Dennoch finden auch unsere Reisen nicht im rechtsfreien Raum statt. So weisen wir auf folgende Reisebedingungen hin:

1. Anmeldung
Mit der Anmeldung bieten Sie der Ev. Jugend im Kirchenkreis Rotenburg auf der Grundlage des Reisevertragsrechts (§ 651 BGB) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, bei Minderjährigen durch einen Personensorgeberechtigten. Der Reisevertrag kommt nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung zustande. Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jede/-r anschließen, allerdings erwarten wir von den Teilnehmenden, dass sie sich in die Freizeitgemeinschaft einbringen und sich an gemeinsamen Programmpunkten beteiligen. Wir planen und gestalten unsere Freizeiten aufgrund christlicher Inhalte, daher erwarten wir seitens der Teilnehmenden eine Bereitschaft, sich auf Andachten, Gottesdiensten oder biblische Texte u.ä. einzulassen. Eine Zugehörigkeit zur Ev. Kirche wird nicht vorausgesetzt. 

2. Zahlung des Reisepreises
Entsprechend der Ausschreibung ist ggf. eine Anzahlung zu zahlen. Der Gesamtpreis ist unter Angabe der Kostenstelle und des Namens des Teilnehmers bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn auf das in der Ausschreibung/ Anmeldebestätigung angegebene Konto zu überweisen, sofern nicht anders in der Ausschreibung vermerkt. Im Freizeitpreis sind zu erwartende Zuschüsse von Kirche, Landkreis und Kommune und ggf. weiteren Zuschussgebern berücksichtigt. Sollten Zuschüsse ausfallen, erhöht sich der Reisepreis entsprechend. Preissteigerungen, die mit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Hafengebühren) oder Änderung von Wechselkursen zusammenhängen teilen wir ihnen unverzüglich mit. Bei einer Erhöhung über 5 % ist der Teilnehmer berechtigt den Vertrag zu lösen. Preissteigerungen, die ab dem 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden, sind unwirksam. Unsere Freizeiten sind nicht auf Gewinn ausgerichtet. Verbleiben trotz sorgfältiger und sparsamer Kalkulation Restmittel von mehr als 5 % des Reisepreises, mind. 20 € je Person, so werden sie erstattet. Darunter liegende Mittel dürfen für die Arbeit der Evangelischen Jugend verwendet werden.

3. Leistungen
Die Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Freizeitprospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Evangelischen Jugend nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die Evangelische Jugend verpflichtet sich, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4. Reiserücktritt des Teilnehmers
Vom Reisevertrag kann jeder Zeit ohne Nennung von Gründen zurückgetreten werden. 
Der Reiserücktritt muss schriftlich erfolgen und gilt mit Posteingang. 
Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers haften der ehemalige und neue Teilnehmer gemeinsam für die Zahlung des Reisepreises. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € berechnet. Der Evangelischen Jugend steht es zu, den Ersatzteilnehmer nicht zu akzeptieren, wenn er dem in der Ausschreibung genannten Personenkreis nicht entspricht.
Tritt der/die Anmeldende vom Reisevertrag zurück oder tritt der/die Teilnehmende die Ferienfreizeit nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt: bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 5 % des Reisepreises (Flugreisen: 20%), bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 30 % des Reisepreises (Flugreisen: 35%) bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreises, ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 65 % des Reisepreises
ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des Reisepreises , und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises.
Dem/Der Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale
Entschädigung. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Wenn bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt die Reise erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt entfällt ein Anspruch des Reiseveranstalters auf den Reisepreis. Er kann jedoch eine Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen verlangen. Wird die Reise infolge eines Mangels nach § 651 c, Abs. 1 BGB erheblich beeinträchtigt oder unzumutbar, so kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung wird erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe schafft. 

5. Rücktritt/ Kündigung durch die Evangelische Jugend
Die Evangelische Jugend kann in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen. 
Wird die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl bis zum dort genannten Termin nicht erreicht, kann die Fahrt unverzüglich abgesagt werden.
Erkrankt die Reiseleitung, kann die Reise ohne Frist abgesagt werden. 

 

Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseleiters nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Die gesamten Kosten der Rückreise trägt der Teilnehmer. Der Reiseleitung ist eine Person bekannt zu geben, die im Falle einer Verhinderung der Eltern (z.B. Auslandsaufenthalt) die Aufsichtspflicht übernimmt. 
Wenn bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt die Reise erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus nicht von der Evangelischen Jugend zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Recht des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem in der Ausschreibung genannten Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

7. Pflichten des Teilnehmers
Die Reiseleitung nimmt gemeinsam mit den Mitarbeitern die Aufsichtspflicht wahr. 
Den Anweisungen der Reiseleitung und der bevollmächtigten Mitarbeiter/innen ist Folge zu leisten. Es gelten die Freizeitregeln und das Jugendschutzgesetz. Des Weiteren hat der Teilnehmer den Reisepreises fristgemäß zu zahlen, ausgegebene Informationen zu beachten, sich notwendiger Reisedokumente zu besorgen, bei Auslandreisen die gesetzliche Einreisebestimmungen zu beachten, rechtzeitig bei An- und Abreise zu erscheinen und den Urlaubsgenuss anderer Teilnehmer nicht zu stören

8. Haftung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden des/der Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind, ist
der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein solcher Schaden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte 
Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von vorwerfbaren Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Freizeitleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des/der Teilnehmers/in verursacht werden. Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

9. Gesundheit
Jeder Teilnehmer muss einen Tag vor der Abreise frei von ansteckenden Krankheiten sein. Krankheiten und Leiden jeder Art, sowie die Einnahme von Medikamenten sind mitzuteilen. Schäden durch Unterlassung dieser Information gehen zu Lasten des Teilnehmenden/ der Erziehungsberechtigten.
Die Teilnehmenden sind selbst für den Abschluss einer Krankenversicherung (besonders bei Auslandreisen) verantwortlich, soweit dies nicht ausdrücklich mit der Reiseleitung anders vereinbart ist. 
Die Freizeitleitung und der Träger der Maßnahme werden von jeglichen entstehenden Kosten freigestellt.

10. Datenschutz
Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der/des Anmeldenden und der/des Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der DSG-EKD sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für die Abwicklung der Ferienfreizeit erforderlich sind. 
Er erteilt dem/der Anmeldenden auf Anfrage Auskunft, welche seiner Daten bei ihm gespeichert sind. Die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des/der Anmeldenden ist ausgeschlossen, außer an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Ferienfreizeit beauftragt sind.

11. Sonstiges
Alle Informationen sind nach dem Wissen des Absendetages der Informationen weitergegeben. Dies gilt auch für die Informationsschreiben. Für Änderungen, die nicht von uns zu vertreten oder zu beeinflussen sind, übernehmen wir keine Haftung. Sämtliche im Zusammenhang der Reise erhobenen Daten werden nur innerhalb der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis Rotenburg und zur Durchführung und Abrechnung der Maßnahme verwendet. Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.