1. Anmeldung
Mit der Anmeldung bieten Sie der Ev. Jugend im Kirchenkreis Rotenburg auf der Grundlage des Reisevertragsrechts (§ 651 BGB) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, bei Minderjährigen durch einen Personensorgeberechtigten. Der Reisevertrag kommt nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung zustande. Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jede/-r anschließen, allerdings erwarten wir von den Teilnehmenden, dass sie sich in die Freizeitgemeinschaft einbringen und sich an gemeinsamen Programmpunkten beteiligen. Wir planen und gestalten unsere Freizeiten aufgrund christlicher Inhalte, daher erwarten wir seitens der Teilnehmenden eine Bereitschaft, sich auf Andachten, Gottesdiensten oder biblische Texte u.ä. einzulassen. Eine Zugehörigkeit zur Ev. Kirche wird nicht vorausgesetzt.
2. Zahlung des Reisepreises
Entsprechend der Ausschreibung ist ggf. eine Anzahlung zu zahlen. Der Gesamtpreis ist unter Angabe der Kostenstelle und des Namens des Teilnehmers bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn auf das in der Ausschreibung/ Anmeldebestätigung angegebene Konto zu überweisen, sofern nicht anders in der Ausschreibung vermerkt. Im Freizeitpreis sind zu erwartende Zuschüsse von Kirche, Landkreis und Kommune und ggf. weiteren Zuschussgebern berücksichtigt. Sollten Zuschüsse ausfallen, erhöht sich der Reisepreis entsprechend. Preissteigerungen, die mit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Hafengebühren) oder Änderung von Wechselkursen zusammenhängen teilen wir ihnen unverzüglich mit. Bei einer Erhöhung über 5 % ist der Teilnehmer berechtigt den Vertrag zu lösen. Preissteigerungen, die ab dem 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden, sind unwirksam. Unsere Freizeiten sind nicht auf Gewinn ausgerichtet. Verbleiben trotz sorgfältiger und sparsamer Kalkulation Restmittel von mehr als 5 % des Reisepreises, mind. 20 € je Person, so werden sie erstattet. Darunter liegende Mittel dürfen für die Arbeit der Evangelischen Jugend verwendet werden.
3. Leistungen
Die Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Freizeitprospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Evangelischen Jugend nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die Evangelische Jugend verpflichtet sich, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Reiserücktritt des Teilnehmers
Vom Reisevertrag kann jeder Zeit ohne Nennung von Gründen zurückgetreten werden.
Der Reiserücktritt muss schriftlich erfolgen und gilt mit Posteingang.
Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers haften der ehemalige und neue Teilnehmer gemeinsam für die Zahlung des Reisepreises. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € berechnet. Der Evangelischen Jugend steht es zu, den Ersatzteilnehmer nicht zu akzeptieren, wenn er dem in der Ausschreibung genannten Personenkreis nicht entspricht.
Tritt der/die Anmeldende vom Reisevertrag zurück oder tritt der/die Teilnehmende die Ferienfreizeit nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt: bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 5 % des Reisepreises (Flugreisen: 20%), bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 30 % des Reisepreises (Flugreisen: 35%) bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreises, ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 65 % des Reisepreises
ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des Reisepreises , und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises.
Dem/Der Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale
Entschädigung. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Wenn bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt die Reise erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt entfällt ein Anspruch des Reiseveranstalters auf den Reisepreis. Er kann jedoch eine Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen verlangen. Wird die Reise infolge eines Mangels nach § 651 c, Abs. 1 BGB erheblich beeinträchtigt oder unzumutbar, so kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung wird erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe schafft.
5. Rücktritt/ Kündigung durch die Evangelische Jugend
Die Evangelische Jugend kann in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
Wird die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl bis zum dort genannten Termin nicht erreicht, kann die Fahrt unverzüglich abgesagt werden.
Erkrankt die Reiseleitung, kann die Reise ohne Frist abgesagt werden.